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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Das Brautpaar beauftragt die Hochzeitsplanerin (in der Folge kurz HP) mit den im gesonderten Auftragsschreiben und in diesen Vertragsbedingungen ausdrücklich angeführten Leistungen. Die HP orientiert sich bei ihrer Tätigkeit am Berufsbild, herausgegeben vom Fachverband, abrufbar unter www.freizeitbetriebe-wien.at. Die wesentlichen Inhalte und Daten der vereinbarten Leistung, die Vertragsparteien, das vereinbarte Entgelt für die Leistungen der HP, ein allenfalls vereinbarter Budgetrahmen sowie Wünsche und Anregungen der Kunden ergeben sich verbindlich aus dem gesonderten Auftragsschreiben.

1.2. Abweichungen oder Ergänzungen zu dem Auftragsschreiben oder zu diesen Vertragsbedingungen sowie nachträgliche Änderungen der beauftragten Leistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien oder einer schriftlichen Bestätigung durch die HP. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die HP.

1.3. Der Auftrag kommt durch Unterfertigung des Auftragsschreibens und dieser Vertragsbedingungen zustande. Die Kunden beauftragen die HP ausschließlich mit den in den Vertragsunterlagen festgelegten Leistungen. Sonstige Leistungen sind nicht geschuldet. 

1.4. Die HP kann die vereinbarten Leistungen auch durch Gehilfen (eigene Angestellte oder andere gewerblich befugte HP) erbringen.


2. Leistungsgegenstand und Vollmacht

2.1. Die Kunden beauftragen die HP mit der Beratung, Organisation, Planung, Betreuung und Koordination einer privaten Veranstaltung (Trauung/Verpartnerung, Hochzeitsfeier) an dem im Auftragsschreiben festgelegten Termin und Ort. Die vereinbarten Leistungen werden auf der Basis der im Auftragsschreiben festgelegten Wünsche und Vorgaben erbracht. Auf Kundenwunsch wird die HP mit der Präsentation eines Gesamtkonzepts für die Hochzeit beauftragt. Sofern dabei nicht die Rechte am Konzept ausdrücklich übertragen werden, verbleiben diese bei der HP. Sofern nicht bei Auftragserteilung besondere schriftliche Vorgaben der Kunden festgelegt werden, ist die HP bei den Erbringungen der Leistungen frei. Es steht der HP frei, inhaltliche Vorschläge oder Beiträge der Kunden oder Dritter abzulehnen, sofern diese nicht zum Gesamtkonzept passen. Von Kunden beauftragte Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Das hierfür geschuldete Entgelt wird gesondert geregelt, ansonsten steht ein angemessenes Entgelt zu. Ein dafür bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Grund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.

2.2. Im Rahmen der Erstellung des Konzeptes wird die HP den Ablauf der Veranstaltung und – sofern beauftragt – die Einbindung des Standesamtes planen, die Reihenfolge von Beiträgen festlegen oder diese – allenfalls auch während der Hochzeit – abändern, sofern dies der HP zweckmäßig erscheint. Der HP obliegt die sorgfältige, den Kundenwünschen entsprechende und dem vorhandenen Budgetrahmen angepasste Auswahl von Anbietern und Dienstleistern wie Foto-/Videografen, Gastronomie/Catering, Veranstaltungstechnikern, Floristen, Dekoration, Musikern und anderen Künstlern, Pyrotechnikern oder sonstigen Spezialisten, die Beiträge für die Veranstaltung anbieten, und deren Vorschlag an das Brautpaar, wobei die HP immer als Vermittler agiert. Insbesondere hinsichtlich des Veranstaltungsortes, Ausstattung und Styling (Bekleidung, Make-up, Friseur) der Kunden und Versendung von Einladungen wird die HP die Kunden auf Wunsch beraten. Veranstalter sind die Kunden. Die HP übernimmt keinerlei Haftung für Handlungen oder Unterlassungen von Lieferanten und Dienstleistern.

2.3. Die HP wird die Auswahl von Anbietern mit kaufmännischer Sorgfalt im Kundeninteresse vornehmen, soweit wie möglich Wünsche der Kunden berücksichtigen, Proben ermöglichen, Anschauungsmaterial wie Fotos oder Videos zur Verfügung stellen, sofern dies von den Kunden gewünscht und von den jeweiligen Anbietern angeboten wird.

2.4. Auf Wunsch der Kunden wird die HP für Leistungen einzelner Anbieter Kostenvoranschläge einholen.

2.5. Die HP wird mit einzelnen Anbietern keine eigenen Verträge abschließen. Bei Abschluss von Verträgen zwischen Anbietern und Brautpaar wird die HP auf die Wahrung der Interessen der Kunden achten. Die HP ist beauftragt und bevollmächtigt, mit Dritten wie etwa den oben genannten Anbietern im Namen und auf Rechnung der Kunden Verträge abzuschließen, soweit dies der Durchführung der Veranstaltung dient. Die HP vermittelt diese Leistungen, bietet diese nicht im eigenen Namen an und führt sie auch nicht durch.

2.6. Nicht Gegenstand der Leistung ist die Besorgung von persönlichen Dingen wie amtlichen Dokumenten und Hochzeitsringen sowie die Überprüfung und Kontrolle von Anlagen und Einrichtungen, Räumlichkeiten und sonstigen Flächen, insbesondere in sicherheitstechnischer Hinsicht.

2.7. Die HP wird bei Verhinderung eines Anbieters, sollte dieser nicht unverzüglich gleichwertigen befugten Ersatz stellen können, den Kunden einen solchen vorschlagen.

2.8. Die HP und das Brautpaar werden sich über alle vertragsrelevanten Ereignisse und Umstände jeweils unverzüglich informieren und, soweit erforderlich, sich entsprechend abstimmen. Am Tag der Veranstaltung betreut die HP das Brautpaar und koordiniert die Anbieter bzw. Lieferanten, soweit dies vertraglich vereinbart ist.


3. Rücktrittsrecht, Absage, Verschiebung des Termins:

4. Die HP räumt dem Brautpaar das Recht ein, von diesem Vertrag binnen 7 Tagen ab Abschluss zurückzutreten, ohne dass ein Entgelt in Rechnung gestellt wird. Für den Fall eines Rücktrittes nach Ablauf dieser Frist, steht der HP jedenfalls ein Entgelt in der Höhe von 10 % des vereinbarten Entgelts zu. Erfolgt ein Rücktritt bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Hochzeitstag, hat die HP einen Anspruch auf 50 % des vereinbarten Entgelts. Erfolgt ein Rücktritt danach, steht das gesamte vereinbarte Entgelt zu. Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform.

4.1. Das Brautpaar nimmt zur Kenntnis, dass die Leistungen der HP unabhängig davon sind, ob die Veranstaltung tatsächlich durchgeführt wird. Die HP hat daher auch bei Absage der Veranstaltung, aus welchem Grund auch immer, Anspruch auf das vereinbarte Entgelt. Teilleistungen können nach Abschluss der jeweiligen Teilleistungen verrechnet werden.

4.2. Das Brautpaar nimmt zur Kenntnis, dass auch Verschiebungen der Veranstaltung der schriftlichen Zustimmung durch die HP bedürfen. In diesem Fall ist mit der HP eine gesonderte Entgeltvereinbarung zu vereinbaren.


5. Mitwirkungsplicht des Brautpaares 


6. Das Brautpaar muss die HP bei der Erbringung ihrer Leistungen unterstützen. Das Brautpaar verpflichtet sich, sämtliche von der HP zur Erbringung ihrer Leistungen benötigten Informationen und Unterlagen vollständig und unverzüglich zu erteilen bzw. vorzulegen; dies gilt auch für Informationen und Unterlagen, die erst während der Tätigkeit entstehen bzw bekannt werden.


7. Gewährleistung / Haftung:

7.1. Die HP leistet ein sorgfältiges Bemühen für die Organisation und die Erstellung des Konzeptes für die Veranstaltung und deren Betreuung. Die HP schuldet außer ihrer gewissenhaften und sorgfältigen Beratung und Vermittlung keinen Erfolg und leistet keine Gewähr für Leistungen Dritter, insbesondere beigezogener Netzwerkpartner, für die Durchführung von deren Leistungen, für die Geeignetheit oder Sicherheit von Anlagen, Einrichtungen, Räumlichkeiten oder sonstiger Flächen.

7.2. Die HP leistet dafür Gewähr, dass das vereinbarte Budget bestmöglich eingehalten wird. Ausnahme ist eine Ausweitung der Wünsche/Anforderungen durch das Brautpaar. In diesem Fall wird die Aufstellung des Budgets dahingehend abgestimmt und neu akkordiert. Für den Fall, dass die HP feststellen kann, dass der Kostenrahmen ohne Veränderung der Anforderungen überschritten werden würde, verpflichtet sich die HP, die Kunden zu informieren und allenfalls eine Zustimmung zur Erweiterung des Kostenrahmens zu vereinbaren oder das Konzept an den Budgetrahmen anzupassen.

7.3. Die Einholung allenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigungen, wie etwa die Anmeldung der Veranstaltung, luftfahrt-, naturschutz- pyrotechnische oder straßenpolizeiliche Genehmigungen, ist vom Leistungsumfang der HP nicht automatisch umfasst. Über gesonderten Auftrag kann die HP diese mit einer erteilten Vollmacht für das Brautpaar einholen. Sämtliche im Zusammenhang mit der Veranstaltung allenfalls entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte (AKM) tragen das Brautpaar.

7.4. Eine Haftung für Sachschäden aus leichter Fahrlässigkeit, den Ersatz von Folgeschäden oder Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen.


8. Entgelt:

8.1. Das im Auftragsschreiben vereinbarte Entgelt ist ein Fixbetrag. Die HP ist berechtigt, 7 Tage nach der Auftragserteilung 25 % des vereinbarten Entgelts in Rechnung zu stellen und weitere, dem Vorbereitungsaufwand entsprechende Zwischenabrechnungen zum Ende jedes Kalendermonats vorzunehmen. Mangels anderer Vereinbarung ist das gesamte Entgelt 7 Tage vor dem Tag der Veranstaltung fällig.

8.2. Allenfalls auflaufende Barauslagen wie Gebühren, Reisespesen und Anzahlungen an Dritte können von der HP in Rechnung gestellt werden. Für allfällige über die im Auftragsschreiben und in diesen Vertragsbedingungen hinausgehende Tätigkeiten wird ein gesondert vereinbartes oder angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt.


9. Datenschutz, Urheberrecht, Geistiges Eigentum:

9.1. Das Brautpaar willigt ein, dass die HP im Rahmen dieses Vertrages persönliche Daten wie Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, soweit für die Vertragserfüllung notwendig, Dritten gegenüber bekannt gibt. Das Brautpaar willigt weiters ein, dass die HP die Namen des Brautpaares sowie allenfalls im Rahmen der Veranstaltung gemachte Fotos oder Videos zu Zwecken des eigenen Marketings speichert und verwendet.

9.2. Das Brautpaar nimmt zur Kenntnis, dass die HP dem Brautpaar das Konzept für die Durchführung der Veranstaltung präsentieren wird. Dieses Konzept ist vom Brautpaar zu genehmigen.

9.3. Die von der HP erstellten Pläne, Designs, Konzepte und Entwürfe sind ausschließlich deren geistiges Eigentum. Das Brautpaar ist zur Nutzung dieser Unterlagen nur bei vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts berechtigt. Die Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Nachbildung oder sonstige (weitere) Verwertung, sei es zu privaten, sei es zu geschäftlichen Zwecken, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von der HP zulässig.


10. Sonstiges:

10.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens der HP.

10.2. Die gegenständliche Geschäftsbeziehung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.3. Schriftlichkeit im Sinne dieses Vertrages liegt dann vor, wenn Mitteilungen schriftlich (durch Brief) oder per E-Mail vorgenommen werden.

10.4. Das Brautpaar erklärt, dass es vor Unterfertigung des Vertrages auch diese Vertragsbedingungen gelesen hat und mit diesen einverstanden ist.